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Wer Lebensmittelabfälle mitnimmt, macht sich bisher strafbar: Wie die Landesregierungen das jetzt ändern wollen
Zusammenfassung:Noch genießbares, teils noch originalverpacktes Essen landet oft auch im Müll. In Deutschland ist es
Noch genießbares, teils noch originalverpacktes Essen landet oft auch im Müll. In Deutschland ist es verboten, die Waren aus den Containern von Supermärkten zu nehmen.
Thomas Trutschel/Photothek via Getty Images
Immer wieder landen Menschen vor Gericht, weil sie Essbares aus dem Müll von Lebensmittelgeschäften entwendet haben. Eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht hatte keinen Erfolg.
Weil Essen immer teurer wird und gleichzeitig jedes Jahr in Deutschland etwa elf Millionen Tonnen im Müll landen, will die Politik etwas ändern.
Das haben sich die Ampel-Parteien im Koalitionsvertrag vorgenommen, doch die Landesminister und Senatorinnen könnten schneller sein.
Zwei Studentinnen aus Bayern wurden wegen „Containern zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Sie zogen 2020 vor das Bundesverfassungsgericht, allerdings ohne Erfolg. Der Diebstahl von eigentlich schon weggeworfenen Lebensmitteln aus einem verschlossenen Abfallcontainer eines Supermarktes blieb eine Straftat. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) will das ändern. Er fordert die Justiz auf, bei Fällen von Mülldiebstahl von der Strafverfolgung abzusehen.
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Wie viel Essen landet in Deutschland im Müll?
Jährlich entstehen laut dem Statistischen Bundesamt in Deutschland Lebensmittelabfälle im Umfang von 10,9 Millionen Tonnen. Davon entfallen auf den Handel, also Supermärkte, Discounter, Biomärkte und so weiter, sieben Prozent (0,8 Millionen Tonnen). Der Großteil – nämlich 6,5 Millionen Tonnen – wird jedoch in privaten Haushalten weggeworfen. Gegen diese Lebensmittelverschwendung kann die Bundesregierung wenig tun. Zwar betreibt das Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium (BMEL) einen Social-Media-Kanal, auf dem Tipps zur Resteverwertung gegeben werden, ebenso gibt es eine Koch-App. Aber auf die Privatsphäre der Haushalte hat der Bund keinen Einfluss. Umso wichtiger wäre es daher, dort anzusetzen, wo der Bund etwas bewirken kann.
Denn der zweite Punkt ist: Auch Minister Özdemirs Zitat im Gespräch mit der Rheinischen Post ist eigentlich heiße Luft: Denn Strafverfolgung ist Ländersache. Wenn der Bundesagrarminister also anregt, dass sich „Polizei und Gerichte stattdessen um Verbrecherinnen und Verbrecher kümmern, hat er darauf keinen Einfluss. Auch, weil in Deutschland Gewaltenteilung herrscht. Die Bundesregierung (Exekutive) kann folglich den Richtern (Judikative) nicht in ihre Arbeit hineinreden. Dazu müssten schon größere Geschütze aufgefahren werden, wie eben eine Gesetzesänderung. Nach Informationen aus Ministeriumskreisen wollen sich Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Agrarminister Özdemir (Grüne) in der zweiten Januarwoche per Brief an die Landesjustizminister wenden.
Ampel-Koalition will an Haftungsfragen arbeiten
Schließlich hatte sich die Ampel-Koalition vorgenommen. Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt es: „Wir werden (…) die Lebensmittelverschwendung verbindlich branchenspezifisch reduzieren, haftungsrechtliche Fragen klären und steuerrechtliche Erleichterung für Spenden ermöglichen.“ Bis Ende Dezember 2022 ist wenig Konkretes passiert, außer Gesprächen auf Arbeitsebene zwischen dem Agrarministerium und dem Bundesjustizministerium (BMJ). Auf Nachfrage von Business Insider sagte eine Sprecherin des BMEL, man stehe „in guten und konstruktiven Austausch mit dem BMJ”. „Ein gemeinsamer Vorschlag ist derzeit in Arbeit. Ansatzpunkte sind entweder den Strafbestand des Diebstahls im Strafgesetzbuch zu ändern oder die Haftungsfragen zu klären.
Hintergrund: Nach aktuell gültiger Rechtslage haften die Lebensmittelhändler, wenn jemand Essen aus ihrem Müll klaut und sich daran beispielsweise den Magen verdirbt. Containern bedeutet für Supermarktbetreiber damit ein gewisses Risiko. Um hier eine Veränderung herbeizuführen, wäre auch das Bundeslandwirtschaftsministerium zuständig.
Auf Landesebene ergreifen Berlin und Hamburg die Initiative
Jetzt nehmen die Landesminister und -ministerinnen eben an zwei Stellen das Heft in die Hand: Berlins Umweltsenatorin Bettina Jarasch (Grüne) und Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) haben einen dreiseitigen Antrag für die Agrarministerkonferenz am 18. und 19. Januar in Berlin eingereicht, der Business Insider exklusiv vorliegt. Darin bitten sie den Bund, „haftungsrechtliche Fragen bei Spenden von Lebensmitteln zu prüfen und hierbei die Erfahrungen in anderen EU-Mitgliedsstaaten zu berücksichtigen. Es soll also leichter werden, noch genießbare Lebensmittel beispielsweise an die Tafel zu spenden.
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Der Antrag hat durchaus Aussicht auf Erfolg, da die Berliner unter anderem Unterstützung aus Hamburg bekommen: Schon vor zwei Jahren hatte die Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) einen Ergänzungsvorschlag zu den sogenannten „Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) gemacht. Bei dieser Verwaltungsvorschrift handelt es sich um Richtlinien für die Justiz, wie sie mit bestimmten Delikten umgehen sollte.
Sie schlagen vor, eine neue Regel aufzunehmen, die sich mit dem „Diebstahl weggeworfener Lebensmittel aus Abfallcontainern befasst. Staatsanwaltschaften könnten damit wegen Geringfügigkeit von einer Strafverfolgung absehen und das Verfahren einstellen. Die nächste Sitzung zuständigen Ausschusses soll noch Anfang des Jahres stattfinden. Auch im Antrag der Berliner Senatorin Jarasch geht es um diese Änderung der RiStBV. Es kommt also Bewegung in die Legalisierung von Lebensmittel-Diebstahl. Auch wenn die Anpassung vermutlich nicht mehr 2023 wirksam werden.
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